Folgende Elternbeiträge gelten für das Jahr 2023 in der Gemeinde Langenbernsdorf:
gemeinsam erziehend:
6-Stunden-Betreuung
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für das 1. Kind | 79,94 € |
für das 2. Kind | 47,96 € |
für das 3. Kind | 15,99 € |
allein erziehend:
6-Stunden-Betreuung
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für das 1. Kind | 71,94 € |
für das 2. Kind | 43,17 € |
für das 3. Kind | 14,39 € |
Bei der Geschwisterermäßigung werden alle Kinder der Familie berücksichtigt, die in Kindereinrichtungen gemäß des Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen im Freistaat Sachsen nicht nur tageweise betreut werden, wobei das älteste Kind als erstes gezählt wird. Die Elternbeiträge für das zweitälteste Kind werden um 40 v.H., für das drittälteste Kind um 80 v.H. ermäßigt.
Ab dem 4. Kind werden generell keine Elternbeiträge erhoben. Die festgesetzten Elternbeiträge für den Hortbesuch gelten auch für die unterrichtsfreien Zeiten.
Werden Kinder aus besonderen Gründen tageweise in den Hort aufgenommen, so gilt ein Tagessatz von 9,00 € (6 h).
Werden Kinder an einzelnen Tagen über die vereinbarten Betreuungszeiten hinaus in der Kindereinrichtung betreut, so gilt ein Stundensatz von 1,50 €.
Elternbeiträge sind am 15. des laufenden Monats fällig.